FÜSSEN / NÜRNBERG – Die Bundespolizei hat am Sonntag, 11. Oktober, am Grenztunnel Füssen zwei Fahrzeuge mit insgesamt zehn Personen kontrolliert. Nach Angaben der Bundespolizeidirektion München waren die Insassen auf dem Weg nach Nordrhein-Westfalen, um dort im Messebau zu arbeiten. Bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass acht moldauische Staatsangehörige weder über gültige Aufenthaltstitel noch über die erforderlichen Arbeitserlaubnisse verfügten.
Die Beamten nahmen die Ermittlungen wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern auf. Der mutmaßliche Hauptbeschuldigte, ein 29-jähriger Rumäne, wurde nach einer richterlichen Vorführung am Montag, 12. Oktober, in Untersuchungshaft genommen.
Kontrolle am Grenztunnel Füssen
Die Kontrolle erfolgte am Sonntagabend an der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen auf der Bundesautobahn 7. Kemptener Bundespolizisten stoppten einen Transporter sowie einen Pkw mit italienischer Zulassung.
Im Transporter saßen ein 29-jähriger rumänischer Fahrer, ein 26-jähriger rumänischer Mitfahrer und vier moldauische Männer im Alter von 22, 22, 24 und 42 Jahren. Das zweite Fahrzeug wurde von einem 23-jährigen Moldauer gesteuert. Drei weitere moldauische Staatsangehörige im Alter von 23, 28 und 36 Jahren befanden sich ebenfalls in diesem Pkw.
Alle zehn Personen konnten sich gegenüber den Beamten ausweisen. Der Fahrer des Transporters erklärte, dass die Gruppe nach Nordrhein-Westfalen fahren wollte, um dort im Messebau tätig zu werden.
Keine Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse
Bei der Überprüfung der moldauischen Staatsangehörigen stellten die Bundespolizisten fest, dass die Männer keine erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse besaßen. Nach den Ermittlungen hielten sich einige von ihnen bereits seit bis zu drei Jahren unerlaubt im Schengen-Raum auf.
Die geplante Beschäftigung im Messebau war damit ein wesentlicher Bestandteil der weiteren Ermittlungen. Die Beamten prüften insbesondere, unter welchen Umständen die Männer nach Deutschland beziehungsweise in den Schengen-Raum gelangt waren und welche Rolle die beiden Fahrzeugführer bei der geplanten Weiterreise spielten.
Obwohl alle kontrollierten Personen gültige Identitätsdokumente vorlegen konnten, fehlten den acht moldauischen Staatsangehörigen die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für ihren Aufenthalt und die vorgesehene Beschäftigung.
Rumänischer Fahrer in Untersuchungshaft
Die Bundespolizei zeigte den 29-jährigen rumänischen Fahrer wegen des Verdachts des versuchten Einschleusens von Ausländern an. Der 23-jährige moldauische Fahrer des zweiten Fahrzeugs muss sich wegen des Verdachts der Beteiligung an der Schleusung verantworten.
Gegen die acht moldauischen Staatsangehörigen wurden Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise erstattet. Die Beamten stellten außerdem die Mobiltelefone der beiden mutmaßlichen Schleuser sicher, um mögliche weitere Erkenntnisse für die Ermittlungen zu gewinnen.
Nach der richterlichen Vorführung am Montagvormittag wurde der 29-jährige rumänische Hauptbeschuldigte in Untersuchungshaft eingeliefert. Der 26-jährige rumänische Mitfahrer im Transporter war nach Angaben der Bundespolizei hingegen unbescholten und durfte die Dienststelle wieder verlassen.
Rückführung nach Moldau über Memmingen
Am Montagnachmittag wiesen die Bundespolizisten alle acht moldauischen Staatsangehörigen über den Flughafen Memmingen auf dem Luftweg nach Chișinău, der Hauptstadt Moldaus, zurück.
Zusätzlich veranlassten die Beamten die Ausschreibung der Betroffenen zur Einreiseverweigerung in die Schengen-Staaten. Damit soll verhindert werden, dass die Betroffenen erneut in den Schengen-Raum einreisen.
Der Fall zeigt, dass die Bundespolizei bei Kontrollen im grenznahen Raum nicht nur die Identität von Reisenden überprüft, sondern auch mögliche Verstöße gegen Aufenthalts- und Beschäftigungsbestimmungen sowie den Verdacht organisierter Schleusung verfolgt.
Die Ermittlungen gegen die beiden mutmaßlichen Schleuser richten sich nach den jeweiligen Tatvorwürfen. Über eine abschließende strafrechtliche Bewertung entscheidet das zuständige Gericht.
Quelle: Bundespolizeidirektion München / Presseportal
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