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Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet vier Reisende

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende.

Insgesamt vier zur Festnahme

Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagmorgen einen türkischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Barcelona/Spanien zu fliegen. Im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 27-Jährige seit Oktober 2023 von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Betruges gesucht wurde. Seine Reise konnte der in Aachen lebende Reisende dennoch fortsetzen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.880 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 47 Tagen abwenden konnte.

Freitagnachmittag wurde ein 38-jähriger afghanischer Staatsangehöriger bei den Beamten zur Grenzkontrolle vorstellig. Er beabsichtigte, nach Ankara/Türkei zu fliegen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ebenfalls wegen Betruges per Haftbefehl gesucht wurde. Demnach wurde er im März 2023 rechtskräftig verurteilt. Doch auch der in Wuppertal lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro beglichen und die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden, so dass er seinen Weg fortführen konnte.

Freitagabend dann wurde im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon ein 31-jähriger libanesischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits im Januar 2019 einen Haftbefehl wegen schwerer räuberischer Erpressung gegen den im November 2015 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen hatte. Da der Mann im Jahr 2018 in den Libanon abgeschoben wurde, verblieb eine Restfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde er an die Justizbehörden überstellt.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen deutschen Staatsangehörigen, welcher beabsichtigte, nach Izmir/Türkei auszureisen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 45-Jährige von der Staatsanwaltschaft Bochum gesucht wurde. Im Dezember 2023 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den Verurteilten erlassen. Doch der in Recklinghausen lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden.

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